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Rechtschreibung ab 1. August 2006                                      zum ersten Beitrag
Das neue amtliche Regelwerk zur deutschen Rechtschreibung tritt am 1. August 2006 in Kraft. institut1 informiert über die Themen:
  • Rechtschreibung - Grundlagen
  • Rechtschreibung - Wörter mit orthographischen Varianten (a/A)
   Bereich Themen
105 Jahre deutsche Einheitsschreibung

Am 17. Juni 1901 begannen in Berlin auf Einladung des damaligen Reichsinnenministeriums die Beratungen über die Einheitlichkeit der deutschen Rechtschreibung. Vertreter der deutschen Länder, einiger Institutionen und des Buchgewerbes sowie ein Kommissar Österreichs waren zusammengekommen, um drei Tage lang über die Normierung einer einheitlichen deutschen Orthographie zu beraten.

Dr. Konrad Duden zählte zu den wenigen Fachleuten, die neben den Staatsbeamten an der Konferenz teilnahmen. Sein Werk, das Vollständige Orthographische Wörterbuch der Deutschen Sprache, hatte sich bereits weitgehend im ganzen Kaiserreich durchgesetzt. Auch in der Schweiz wurde seit 1894 offiziell nach dem »Duden« geschrieben.

Das Berliner Treffen ging als II. Orthographische Konferenz in die Geschichte der deutschen Rechtschreibung ein. Die I. Orthographische Konferenz im Jahre 1876 war noch am Veto Bismarcks gescheitert. Nunmehr aber wurde das Konferenzergebnis schon 1902 umgesetzt; die »Regeln für die deutsche Rechtschreibung nebst Wörterverzeichnis« wurden in Buchform veröffentlicht, der deutsche Bundesrat beschloss das amtliche Regelwerk für alle Bundesländer im deutschen Reich, Österreich und die Schweiz übernahmen die deutsche Regelung.

Konrad Duden veröffentlichte 1903 auf Bitten der Buchdruckervereine Deutschlands, Österreichs und der Schweiz sein Werk »Rechtschreibung der Buchdruckereien deutscher Sprache«, den so genannten »Buchdruckerduden«. 1915 verschmolzen dann das »Orthographische Wörterbuch« und der »Buchdruckerduden« zum »Duden - Rechtschreibung der deutschen Sprache und der Fremdwörter«. Dieser Duden von 1915 reduzierte die Zahl der Schreibvarianten und gab Empfehlungen zur Zeichensetzung und zur Getrennt- und Zusammenschreibung. Er leistete einen entscheidenden Beitrag zur Festschreibung der deutschen Rechtschreibung für die kommenden Jahrzehnte.

1955 erklärte die westdeutsche Kultusministerkonferenz (KMK) die im Duden gebrauchten Schreibweisen und Regeln für vorläufig verbindlich. Dieses sollte bis zu einer amtlichen Neuregelung Geltung haben. Die KMK erteilte dann 1987 dem Institut für deutsche Sprache in Mannheim den Auftrag, in Abstimmung mit der Gesellschaft für deutsche Sprache in Wiesbaden ein neues Regelwerk zu entwerfen. Das Ergebnis wurde 1988 als unannehmbar zurückgewiesen. Im Vorschlag war der Versuch unternommen worden, weit in den Schreibgebrauch einzugreifen (z. B. der Keiser im Bot).

Unverdrossen beschloss die KMK 1995 die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung zum 1. August 1998 mit einer Übergangsphase bis 2004/2005 einzuführen. Es folgten zehn Jahre eines quälenden Prozesses, der von zahllosen Beschlüssen, Gerichtsverfahren und Erklärungen geprägt war.

Erst 2006 gelang eine vernünftige und verständliche Beschlussfassung: Der Rat für deutsche Rechtschreibung, der 2005 beauftragt worden war, Vorschläge zu erarbeiten, legte im Februar seine Ergebnisse vor, die im März 2006 von der Kultusministerkonferenz und den Ministerpräsidenten beschlossen wurden. Die neuen Regeln werden am 1. August 2006 in allen deutschen Schulen und Ämtern in Kraft treten.

Kommentar

Mit dem Erscheinen der 24. Auflage des »Duden - die Deutsche Rechtschreibung« am 24. Juli 2006 sollte der zum Teil heftig geführte Streit um die deutsche Rechtschreibung zu einem vorläufigen Ende kommen. Es gilt dann, die neue Rechtschreibung zu vermitteln und die Einheitlichkeit der deutschen Schriftsprache zu bewahren. Im Geiste Konrad Dudens, des Pragmatikers, ist der Einheitlichkeit unserer Schrift auch bei Mängeln der allgemein gültigen Rechtschreibung der Vorzug zu geben.

Im Rückblick auf die vergangenen zwanzig Jahre eines höchst unerfreulichen Reformprozesses bleibt aber festzuhalten: Die Kultusministerkonferenz hat sich als inkompetent erwiesen, bei der Pflege von Sprache und Schrift mitzuwirken. Der Rat für deutsche Rechtschreibung, der wegen anhaltender Kritik an der Rechtschreibreform gebildet wurde, hat unter seinem Vorsitzenden Dr. h. c. mult. und Staatsminister a. D. Hans Zehetmair einen Kompromiss erarbeitet, der brauchbar und anwendbar ist.

Dem Rat für deutsche Rechtschreibung kommt nun die langfristige Aufgabe zu, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren, die Entwicklung der Sprachpraxis zu beobachten und das orthografische Regelwerk im notwendigen Umfang weiterzuentwickeln. Hierbei sollte ihm Unterstützung zuteilwerden, da er durch seine bisherige Arbeit bewiesen hat, dass ihn Augenmaß und Realitätssinn leiten.
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